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Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB)

Stand 11.07.2024

Wir betreiben diese Website, um Information über unseren Betrieb (nachfolgend «Garagenbetrieb») bekannt zu geben, zu Reparartur- und Serviceangeboten, zur Inserierung von Fahrzeugen zum Verkauf und Vermietung, zur Erstellung von Kosetnvoranschlägen sowie zu verschiedenen anderen Diensten Auskünfte zu ermöglichen.

Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die wir gegenüber Benutzern erbringen. Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen.

Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.

 

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Garagenbetrieb und Ihnen, dem Kunden, im Rahmen des Werkstattbesuches. Insbesondere regeln die AGB das Rechtsverhältnis in Bezug auf Reparatur- und Serviceleistungen, die in unserem Betrieb durchgeführt werden. Um die Lesbarkeit der Geschäftsbedingungen zu verbessern, wird im folgenden Text ausschliesslich die männliche Form verwendet, wobei die weibliche Form immer eingeschlossen ist.

 

2. Einbezug der vorliegenden AGB

Die neueste Version der Geschäftsbedingungen (AGB) kann auf unserer Homepage eingesehen werden. Ausserdem sind auf Wunsch gedruckte Exemplare der AGB erhältlich. Die AGB sind ausgehängt und somit für Kunden jederzeit einsehbar. Dadurch sind die vorliegenden AGB vollständig und integraler Bestandteil des Vertrags zwischen dem Garagenbetrieb und seinen Kunden. Die Anwendung von abweichenden oder ergänzenden AGB seitens des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn der Garagenbetrieb dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

3. Auftragserteilung

Bei der Beauftragung des Garagenbetriebs muss der Kunde die zu reparierenden Mängel oder die gewünschten Leistungen am Fahrzeug genau beschreiben und einen Termin für die Fertigstellung vereinbaren. Diese Informationen werden im Werkstattauftrag festgehalten und von Ihnen aks Kunden bestätigt. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug des Kunden ohne expliziten Auftrag auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Dabei werden die Fahrzeugdaten vorübergehend verschlüsselt gesichert. Der Garagenbetrieb empfiehlt dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss der Betriebsanleitung zu sichern, um Datenverluste zu vermeiden. Falls während der Service- oder Reparaturarbeiten zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die nicht erwartet wurden oder nicht vom Kunden angegeben wurden und die mehr als 10% der Gesamtkosten ausmachen, wird der Garagenbetrieb vorab die Zustimmung des Kunden einholen. Sie als Kunde sollten sicherstellen, dass Sie während der Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sind. Wenn der Garagenbetrieb den Kunden nach drei Versuchen im Abstand von mindestens 15 Minuten nicht erreichen kann, wird er nur die Arbeiten durchführen, die für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs erforderlich sind. Wenn die zusätzlichen Arbeiten weniger als 10% der Gesamtkosten ausmachen, kann der Garagenbetrieb davon ausgehen, dass der Kunde zustimmt, und muss keine vorherige Zustimmung einholen. Der Garagenbetrieb kann Unteraufträge an Drittunternehmen vergeben und mit dem Fahrzeug des Kunden Probefahrten und Übungsfahrten durchführen.

 

4. Preisangaben / Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Kunden vermerkt der Garagenbetrieb im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze zzgl. MwSt., die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wenn der Kunde einen verbindlichen Preis wünscht, muss ein schriftliches Angebot erstellt werden, in dem die Arbeiten und Ersatzteile jeweils mit ihrem Preis aufgeführt sind. Der Autowerkstatt ist für zehn Tage nach Erhalt dieses Angebots daran gebunden und darf den Preis ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht um mehr als 10% erhöhen. Wenn ein Auftrag basierend auf einem Angebot erteilt wird, werden etwaige Kosten für die Erstellung des Angebots mit der Rechnung verrechnet. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, dem Kunden Kosten für die Erstellung des Angebots in Rechnung zu stellen, wenn der betreffende Auftrag letztendlich nicht erteilt wird. Andernfalls gelten die Preise und Tarife, die die Autowerkstatt gemäss einer separaten Preisliste berechnet. Wenn eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die üblichen Preise und Tarife vor Ort.

 

5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Falls der Kunde möchte, dass sein Fahrzeug abgeholt oder zugestellt wird, geschieht dies auf seine eigene Kosten und Gefahr. Der Kunde muss das Fahrzeug schnellst möglich, wenn möglich am gleichen Tag nach Erhalt der Benachrichtigung über die Fertigstellung oder nach Erhalt bzw. Übermittlung der Rechnung abholen.  Die Abnahme des Fahrzeuges durch Sie als Kunden erfolgt im Garagenbetrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist der Garagenbetrieb berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Garagenbetriebes zu parken. Bei Abnahmeverzug kann der Garagenbetrieb ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände des Garagenbetriebes verbleibt.

 

6. Berechnung des Auftrages

In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft resp. ausbleibender Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten / Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber dem Garagenbetrieb zu begleichen. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten der Garagenbetrieb von der Korrektheit derselben ausgehen darf.

 

7. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig. Sie können den Betrag bar, Vorauszahlen mit Twint bezahlen. Forderungen des Garagenbetriebes kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur dann verrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder diesbezüglich ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht betreffend den zu bezahlenden Betrag kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüche aus dem Auftrag als solchen beruht. Der Garagenbetrieb ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung d.h. einen Kostenvorschuss zu verlangen.

 

8. Sachmangel / Gewährleistung

Der Käufer muss das Fahrzeug sofort nach Erhalt auf mögliche Mängel überprüfen. Schriftliche Ansprüche aufgrund von Sachmängeln muss der Käufer innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme beim ausführenden Garagenbetrieb geltend machen. Bei versteckten Mängeln muss die Beanstandung innerhalb von sieben Arbeitstagen nach dem ersten Auftreten des Mangels erfolgen. Wenn der Käufer die Frist für die Beanstandung versäumt, gelten die Arbeiten des Garagenbetriebs als genehmigt und alle Mängelrechte erlöschen. Der Käufer trägt die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, den Zeitpunkt der Mangelentdeckung und die rechtzeitige Beanstandung. Wenn der Käufer den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels akzeptiert, hat er nur dann Anspruch auf Sachmängel, wenn er dies bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten hat. Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren zwei Jahre nach Fahrzeugübernahme. Wenn ein rechtzeitig beanstandeter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten des Garagenbetriebs zurückzuführen ist, hat der Garagenbetrieb das Recht auf Nachbesserung. Wenn die Nachbesserung dreimal fehlschlägt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Käufer eventuelle Nachbesserungen von einem anderen Betrieb durchführen lässt, erlischt der Gewährleistungsanspruch des Garagenbetriebs vollständig und der Garagenbetrieb ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Nachbesserungen durch einen anderen Betrieb zu übernehmen. Wenn der Käufer nach erfolgloser Nachbesserung vom Vertrag zurücktritt, hat er nebenbei keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Mangels. Ausgetauschte Ersatzteile gehen in das Eigentum des Garagenbetriebs über.

 

9. Garantie auf Ersatzteile und Zubehör

Der Kunde hat die Ersatz- und Zubehörteile bei Lieferung unverzüglich zu prüfen und Beanstandungen innerhalb von 7 Werktagen schriftlich geltend zu machen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach ihrem ersten Auftreten schriftlich zu rügen. Rügt der Kunde nicht rechtzeitig, erlöschen alle Rechte wegen Mängeln. Soweit Ersatz- und Zubehörteile eine aktuelle Herstellergarantie haben, gilt diese ausschliesslich. Die gesetzliche Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ohne Herstellergarantie verjähren die Gewährleistungsrechte des Kunden für Ersatzteile und Zubehör innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung. Im Falle eines Mangels, der während der Garantie- oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist rechtzeitig geltend gemacht wurde, hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf einen kostenlosen Austausch des Produkts. Ist der kostenlose Austausch des Produkts nicht möglich, hat der Kunde gegen Rückgabe des defekten Produkts Anspruch auf Rückerstattung des Nettokaufpreises. Die Haftung des Unternehmens für indirekte oder Folgeschäden, insbesondere für Schäden an anderen Fahrzeugteilen, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Haftungsschäden, Schäden aus Gerichtsverfahren usw., ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

10. Haftung

Der Garagenbetrieb übernimmt keinerlei Haftung (weder vertraglich noch ausservertraglich) ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang - ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist damit ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Garagenbetriebes für von ihnen durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Garagenbetriebs resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden. Unabhängig von einem Verschulden des Garagenbetriebes bleibt eine etwaige Haftung des Garagenbetriebes bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz und bei Personenschäden unberührt. Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens des Garagenbetriebes in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Es hat der Kunde demnach besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind. Soweit das dem Garagenbetrieb überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es dem Garagenbetrieb zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit der Garagenbetrieb das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Bitte des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin, ist diesem aufgrund des Hinweises des Garagenbetriebes bewusst, dass das Fahrzeug keinesfalls im betreffenden Zustand im Verkehr eingesetzt werden soll. Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass im Auftrag desselben vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu verbessern (so beispielsweise das Aufbohren der Zylinder zur Hubraumvergrösserung, der Einbau von Kompressoren und Turboladern zur Aufladung, eine Lachgaseinspritzung oder der Einbau von Motoren mit grösserem Hubraum) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, die Werks- d.h. Fabrikgarantie beeinträchtigen resp. zum Verlust derselben führen können. Ebenso kann ein Tuning am Fahrzeug die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug und damit insbesondere Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen. Soweit der Kunde Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien dem Garagenbetrieb überlässt mit der Aufforderungen, diese im Rahmen der Service- resp. Reparaturarbeiten zu verwenden, erfolgt die Verwendung derselben auf Risiko und Gefahr des Kunden hin, hat der Garagenbetrieb hinsichtlich Mängel an diesen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien sowie durch diese Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien herbeigeführten Schäden folglich nicht einzustehen – in gesetzlich zulässigem Umfang wird die diesbezügliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen.

 

11. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

Der Kunde wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten Eigentümer von eingebautem Zubehör, Ersatzteilen und Aggregaten. Der Garagenbetrieb darf entsprechende Eintragungen im Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen. Solange der Kunde seine früheren oder aktuellen Zahlungsverpflichtungen bezüglich durchgeführter Arbeiten, Ersatzteillieferungen usw. nicht erfüllt hat, hat der Garagenbetrieb das Recht, das Fahrzeug gemäss Artikel 891 ff. ZGB zurückzuhalten. Wenn der Kunde die ausstehenden Beträge auch nach dreimaliger Mahnung und Ankündigung der Verwertung des Fahrzeugs zur Begleichung der offenen Forderungen nicht bezahlt, hat der Garagenbetrieb das Recht, das Fahrzeug ohne Beteiligung des Betreibungsamtes freihändig zu verkaufen. Der Verkaufserlös wird dem Kunden nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten des Garagenbetriebes ausgehändigt.

 

12. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung (einschliesslich telefonischer und anderer Kundenzufriedenheitsumfragen) sowie zu Marketingzwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung (z.B. per Email) durch den Garagenbetrieb sowie im Falle des Markenbetriebs durch die Importeurin des Fahrzeuges und/oder autorisierter Partner/Dienstleister bearbeitet und verwendet werden dürfen. Der Kunde ist entsprechend damit einverstanden, dass seine Daten durch den Garagenbetrieb entsprechend an die Importeurin und/oder autorisierter Partner/Dienstleister weitergeleitet werden. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Sollte der Kunde mit dem Erhalt von elektronischer Werbung resp. die Befragung im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit resp. dergleichen nicht einverstanden sein, hat dieser eine entsprechende schriftliche Erklärung dem Garagenbetrieb zu übermitteln.

 

13. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.

 

14. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigen Fassung. Der Garagenbetrieb behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf der Homepage des Garagenbetriebs veröffentlicht resp. liegt beim Empfang Kundendienst auf und/oder ist beim Kundendienst ausgehängt.

 

15. Mediationsklausel

Bei Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen aus diesem Vertrag (oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, wie dessen Gültigkeit, Auflösung etc.) wird zunächst eine Mediation (nach den Richtlinien der SKWM (Schweizer Kammer für Wirtschaftsmediation)) durchgeführt. Auf die Erhebung einer ordentlichen Klage wird bis zur Beendigung der Mediation verzichtet. Sitz des Mediationsverfahrens ist Winterthur. Die Sprache der Mediation ist Deutsch. Die Kosten der Mediation werden diese im Einigungsfall von beiden Parteien je zur Hälfte getragen. Im Nichteinigungsfall sind die Kosten vom Ansprecher vorzuschiessen. Diese Mediationskosten bilden im nachfolgenden Gerichts- oder Schiedsverfahren Teil des ersatzfähigen Schadens und werden gemäss dem Ausgang des Gerichts- oder Schiedsverfahrens, gleich wie die Gerichts- oder Schiedskosten, als Vorverfahrenskosten verteilt resp. auferlegt.

 

16. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für Streitigkeiten, die nicht mit einer Mediation beendet werden konnten, gelten folgende Regelung: Der Gerichtsstand ist damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, der Sitz des Garagenbetriebes, soweit von Gesetzes wegen kein zwingenden Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohn Sitz im Ausland hat. Dem Garagenbetrieb steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.

 

Bei Auftragserteilung bestätigt der Kunde sich einverstanden mit den o.a. AGB.

 

Quelle: Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS)

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